Der Bauleiter stellt die örtliche Vertretung der Interessen des Auftraggebers dar.
Die Bauleitung sorgt für die Einhaltung der Bauzeitplanung, koordiniert die Handwerker,
Professionisten und Subunternehmer, und insbesondere ist er verantwortlich für:
- Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen, sowie Einhaltung der technische Regeln und der behördlichen Vorschreibungen.
- Direkte Verhandlungen mit den ausführenden Unternehmen
- Örtliche Koordination des Bauablauf und aller Lieferungen und Leistungen
- Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmasse, sowie Abnahme der Bauleistungen
- Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
Eine weitere Tätigkeit des Bauleiters stellt die Überwachung und die Behebung, der bei der Abnahme der
Bauleistungen festgestellten Mängel dar.
Diese Leistung ist bei einer Beauftragung als Generalunternehmer enthalten.